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Abzocke durch unseriöse Schädlingsbekämpfung

Wenn die Balkontüren im Sommer offenstehen und etwa Mäuse ins Haus kommen oder die Wespen im Frühjahr ihre Nester in einer alten Hauswand errichten, kommen Schädlingsbekämpfer zum Einsatz: Die Mäuse oder anderes Ungeziefer im Haus müssen gefangen und entfernt werden, die Wespen – wenn möglich – umgesiedelt. Wer wegen des Schädlingsbefalls unter großem Druck steht, nimmt oft den erstbesten Anbieter. Das kann jedoch ein schwerwiegender Fehler sein.

So vermeiden Sie böse Überraschungen


Seriöse Schädlingsbekämpfer informieren ausführlich

© Karin & Uwe Annas/stock.adobe.com

 

Wenn die Balkontüren im Sommer offenstehen und etwa Mäuse ins Haus kommen oder die Wespen im Frühjahr ihre Nester in einer alten Hauswand errichten, kommen Schädlingsbekämpfer zum Einsatz: Die Mäuse oder anderes Ungeziefer im Haus müssen gefangen und entfernt werden, die Wespen – wenn möglich – umgesiedelt. Wer wegen des Schädlingsbefalls unter großem Druck steht, nimmt oft den erstbesten Anbieter. Das kann jedoch ein schwerwiegender Fehler sein.

 

Ähnlich wie die Schlüsseldienste haben auch die Schädlingsbekämpfer mit dem guten Ruf ihrer Branche zu kämpfen, denn neben den vielen seriösen Fachfirmen sind immer wieder unseriöse Anbieter unterwegs. „Diese vermeintlichen Schädlingsbekämpfer haben in der Regel keine Ausbildung und gehen daher ohne Sachkunde zum Endverbraucher,“ weiß Steffi Klotz vom Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) e.V. „Die Schädlingsbekämpfung betreiben sie dann häufig sehr unfachmännisch mit Mitteln, die sie im Baumarkt erworben haben und die sie dann teilweise in so hohen Konzentrationen austragen, dass es sogar zu Gesundheitsschädigungen bei den menschlichen Bewohnern kommen kann.“ Vor Ort würden sie auch keine gründliche Bestandsaufnahme machen. Sie verstreuen zum Beispiel wahllos Pulver oder Köder auf dem Boden und in Schränken oder sprühen zur Tarnung Wasser oder Putzmittel auf Wespennester. Dabei werden weder Auskunft über die verwendeten Chemikalien gegeben, noch werden die rechtlichen Vorgaben von Natur- und Tierschutz beachtet. Und sie stellen ihre Dienste am Ende auch noch überteuert in Rechnung.

Gesunde Skepsis ist angebracht

Steffi Klotz, Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) e.V

© DSV e.V.

Bei der Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen sollte man schrittweise und umsichtig vorgehen. So ist es meist keine gute Idee, direkt die erste beworbene Anzeige anzuklicken, die bei einer Online-Suche erscheint. Dahinter können sich Vermittlungsagenturen verbergen, die selber keine Haftung übernehmen. Der Auftrag wird dann oft an Subunternehmen weitervermittelt. „Das können zum Beispiel Hausmeisterservices oder Einzelunternehmen sein, die im schlimmsten Fall auch nirgendwo gelistet sind oder eine Eintragung im Handelsregister haben“, erklärt Steffi Klotz. Spätere Regressforderungen von unzufriedenen Kunden laufen damit ins Leere. Über die zunächst angegebenen Handynummern sind die vermeintlichen Schädlingsbekämpfer nicht mehr zu erreichen. Die Mitarbeiter dieser Firmen verfügen meist nicht über die geforderte Sachkunde bei der Schädlingsbekämpfung, geschweige denn, dass sie die aktuellen Arbeits-, Tier- und Naturschutzgesetze beachten. Außerdem haben sie oft eine weite Anfahrt zum Einsatzort und stellen diese dann auch in Rechnung. Ein professionelles Auftreten zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die Schädlingsbekämpfer in Arbeitskleidung auftreten und die nötige Schutzkleidung tragen, etwa für das Entfernen von Wespennestern. In der Regel spricht der Fachmann oder die Fachfrau mit den Kunden auch einen Bekämpfungsplan ab. Eine gute Beratung umfasst zielgerichtete Fragen des Unternehmens bereits im ersten Telefonat, eine gründliche Begutachtung der Situation vor Ort und das Aufzeigen von Alternativen zur Beseitigung eines akuten Schädlingsproblems. Auch bei den Preisen können Verbraucher bei den unseriösen Anbietern teure Überraschungen erleben. Wurde im Internet noch mit „Schädlingsbekämpfung ab 29,- Euro“ geworben, werden dann vor Ort unrealistisch hohe Summen gefordert, weil angeblich die Situation in diesem Falle eine besondere sei. Der Kunde zahlt dann häufig, weil er unter dem Druck steht, das Schädlingsproblem möglichst schnell gelöst zu bekommen. „Die Entfernung eines Wespennests (sofern gut erreichbar) kostet beispielsweise zwischen 130 und 180 Euro, maximal 200 Euro. Professionelle Schädlingsbekämpfer entfernen ein Wespennest zudem nur dann, wenn es sich nicht vermeiden lässt, weil zum Beispiel die Bewohner eine Wespenstich-Allergie haben oder kleine Kinder gefährdet sein könnten,“ erklärt Steffi Klotz.

Unseriöse Firmen tauchen in jeder Saison auf

Fünf Tipps vom Verband Deutscher Schädlings-bekämpfer e.V.

 

  • Suchen Sie sich einen Schädlingsbekämpfungs-betrieb in Ihrer Nähe!
  • Überprüfen Sie die Website und die Angaben des Impressums!
  • Dokumentieren Sie die Absprachen des Telefonats!
  • Achten Sie auf professionelles Auftreten!
  • Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig!

 

Auf der Website des Verbands findet man eine Liste seriöser Anbieter.

Hinter den unseriösen Anbietern stecke häufig auch die organisierte Kriminalität, berichtet Steffi Klotz. Die Webseiten der Anbieter sind professionell gemacht, anhand von Bildern und Werbeslogans suggerieren sie professionelles Arbeiten und ortsansässige Unternehmen. In den meisten Fällen sollen die Kunden vor Ort bar oder mit Kreditkarte bezahlen; eine formale Rechnung gibt es nicht. Der Kunde erhält häufig nur einen vor Ort händisch ausgefüllten Arbeitszettel. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Handelsregisternummern fehlen auf diesen Rechnungen. Da liegt der Verdacht von Steuer- und Sozialversicherungsbetrug sehr nahe. „Wir schätzen, dass es pro Jahr zu rund 1.000 Fällen von unseriöser Schädlingsbekämpfung kommt, die gemeldet werden. Doch die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich um ein Mehrfaches höher“, bewertet Klotz die Situation. Viele Kunden würden aus Scham darüber, dass sie betrogen worden sind, die Fälle nicht den Verbraucherzentralen oder der Polizei melden. Außerdem ist es für einen Laien auch nicht immer eindeutig zu bewerten, dass die Schädlingsbekämpfung nicht fachmännisch abgelaufen ist. WL (26.05.2023)

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