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Wanzen im Wohnzimmer

„Smart Home“ – Mit diesem Trend halten viele mit dem Internet vernetzte Geräte Einzug in unsere Haushalte. Sprachgesteuerte Lautsprecher wie Amazons „Echo“, der mit dem Spracherkennungsdienst „Alexa“ ausgestattet ist, bieten den Nutzern die Möglichkeit, zahlreiche Funktionen per Zuruf zu steuern. Jedoch bergen solche Geräte oft auch Sicherheitsrisiken. Was machen die Hersteller etwa mit unseren persönlichen Daten?

Was ist bei der Nutzung von sprachgesteuerten Lautsprechern zu beachten?


Die kleinen Geräte lassen sich durch mündliche Befehle steuern

© folienfeuer, Fotolia

 

„Smart Home“ – Mit diesem Trend halten viele mit dem Internet vernetzte Geräte Einzug in unsere Haushalte. Sprachgesteuerte Lautsprecher wie Amazons „Echo“, der mit dem Spracherkennungsdienst „Alexa“ ausgestattet ist, bieten den Nutzern die Möglichkeit, zahlreiche Funktionen per Zuruf zu steuern. Jedoch bergen solche Geräte oft auch Sicherheitsrisiken. Was machen die Hersteller etwa mit unseren persönlichen Daten?

Gespräche landen in der Cloud

Mit sprachgesteuerten Lautsprechern lassen sich Online-Einkäufe tätigen oder eine Musikwiedergabeliste erstellen, ohne dabei einen Knopf zu drücken. Die Aufnahme beginnt, wenn der Nutzer ein Schlüsselwort nennt. Im Falle der von Amazon vertriebenen Geräte „Echo“ und „Echo Dot“ beginnt die Aufzeichnung erst, wenn Sie das Wort „Alexa“ sagen. Apple-Geräte hören auf den Sprachbefehl „Hey Siri“. Wie bei digitalen Assistenten üblich, landen die Spracheingaben zunächst zur Datenverarbeitung in der Cloud. Diese Daten nutzt Amazon, um die gestellten Fragen zu beantworten und um die eigenen Dienste zu verbessern. Für Carola Elbrecht, Referentin im Digitalen Marktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverband, steht vor allem die Frage nach der Datennutzung im Zentrum: „Aus Sicht der Verbraucher und Datenschützer geht es in erster Linie darum, dass solche Geräte und ihre Funktionalitäten transparent sind. Man muss wissen, wann ein Gerät mitschneidet und wie lange die erfassten Daten gespeichert werden.“ Zudem sollten die gesammelten Daten vom Unternehmen nur für die genannten Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden oder gar der Profilbildung dienen.

Carola Elbrecht, Referentin im Digitalen Marktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverband

© Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gefährliches Kinderspielzeug

Wenn Amazons Geräte im Haushalt aufzeichnen, dann leuchtet der blaue Kreis deutlich auf und macht dem Nutzer so kenntlich, dass gerade eine Aufnahme erfolgt. Allerdings sind bereits viele andere Dinge unseres Alltags vernetzt und nicht alle halten es mit der Aufzeichnung und Verwendung von Daten besonders transparent. Im Februar 2017 kritisierte die Bundesnetzagentur eine Puppe für Kinder des britischen Spielzeugherstellers Genesis und bezeichnete das Produkt als „versteckte, sendefähige Anlage“. In der Puppe befanden sich ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Die Kommunikation erfolgte per Bluetooth mit einer entsprechenden Smartphone-App. Die Datenschützer sahen erhebliche Probleme, da die Spracheingaben nicht nur auf externen Servern landeten und dort zu Werbezwecken genutzt werden konnten, sondern auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestanden. Hacker hätten sich leicht Zugriff auf die Mikrofone verschaffen können, um die Kinder mit der Puppe auszuspionieren. „Wenn Daten von Kindern erhoben und verarbeitet werden, womöglich in Unkenntnis der Eltern, ist das natürlich besonders kritisch. Außerdem hat diese Puppe die Kinder regelrecht ausgefragt und wollte beispielsweise wissen, wie das Kind heißt“, erklärt Elbrecht.

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