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< Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Einmal Gefängnis und zurück

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Der „Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter

Der Kurzarrest soll straffällige Jugendliche wachrütteln

© Paolese, fotolia

 

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Rückfallquote bleibt stabil

Von vielen jugendlichen Straftätern wird die Bewährungsstrafe als ein Freispruch zweiter Klasse empfunden, denn die Konsequenzen sind vergleichsweise gering. Das soll der „Warnschussarrest“ ändern. Ob das Prinzip „Knast auf Probe“ für sinnvoll gehalten wird, liegt im Ermessen des Richters. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Während der zweijährigen Projektphase werteten Bliesener und sein Team unter anderem zahlreiche Strafakten aus und befragten Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe mit oder ohne zusätzlichen Arrest verurteilt wurden. „Wir haben daraufhin eine Rückfallanalyse durchgeführt. Hierfür wurde immer ein Jugendlicher, der den Warnschussarrest absitzen musste mit einem Jugendlichen verglichen wurde, der nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat“, führt der Diplom-Psychologe aus. Bei der Auswahl der Paare wurde darauf geachtet, dass sich die Ausgangsbedingungen ähneln. „Beide mussten in etwa dieselbe Straftat begangen haben. Auch Alter, Geschlecht und Herkunft sollten vergleichbar sein“, so der Experte weiter. Das Ergebnis der Studie ist jedoch zunächst ernüchternd: Jugendliche werden offensichtlich im Anschluss an den Kurzarrest nicht seltener rückfällig und begehen auch weiter Straftaten. Bliesener räumt jedoch ein, dass der Untersuchungszeitraum relativ kurz war. Mögliche positive Langzeiteffekte konnten dadurch nicht untersucht werden.

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