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Drogenlabore im Ausland

Wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, stieg die Zahl der Rauschgiftdelikte jahrelang kontinuierlich an. Dieser Trend hat sich jedoch seit zwei Jahren umgekehrt: Die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte sank 2022 laut Statistik um 5,6 Prozent auf 349.667 Fälle.

Besonders junge Menschen werden von so genannten „Legal Highs“ angesprochen

© Oswald Jens, MEV-Verlag

Gefährliche „Legal Highs“

Ein anderes Problem im Bereich der synthetischen Drogen stellen die sogenannten „Legal Highs“ dar. In den letzten Jahren hat das Bundeskriminalamt eine verstärkte Zunahme von neuen psychoaktiven Wirkstoffen festgestellt. Sie werden in sogenannte „Kräutermischungen“, „Raumlufterfrischer“, „Badesalze“ oder ähnliches eingebracht und in bunten Tütchen als angeblich legale Ersatzdrogen im Internet oder in Headshops vermarktet. Die Käufer rauchen, schniefen oder schlucken die Substanzen – sie wissen, dass diese nicht zum Baden oder für eine bessere Raumluft gedacht sind. Die Harmlosigkeit, die die Händler durch die Bezeichnung und Aufmachung suggerieren, täuscht über die realen Gefahren hinweg: Die Stoffe wirken wie Betäubungsmittel und sind gefährlich. Es gab schon Fälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen: Sie reichten von schweren Verletzungen über Nierenversagen bis hin zum Tod. In Bezug auf die „Legal Highs“ muss sich das BKA auch mit rechtlichen Aspekten auseinandersetzen: Die Täter haben sich darauf spezialisiert, bekannte Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, chemisch leicht zu verändern. Die so entstandenen neuen psychoaktiven Wirkstoffe wirken zwar noch genauso oder vielfach sogar noch wesentlich stärker; ihre Herstellung, der Handel und Besitz sind jedoch nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar. Die angebliche Legalität der sogenannten „Legal Highs“ ist aber ein Trugschluss, denn wer mit diesen Substanzen Handel treibt, macht sich bei einer pharmakologischen Wirkung der Produkte nach dem deutschen Arzneimittelgesetz strafbar.

Unterschiedliche Strafbarkeit in den verschiedenen EU-Ländern

Die berauschenden Wirkstoffe werden im Ausland – z. B. in chinesischen Auftragslaboren – hergestellt. Die Substanzen werden dann auf dem Postweg zum Auftraggeber nach Europa geschickt. Dort werden sie mit anderen Substanzen vermischt und in bunte Tüten verpackt. Für diese Weiterverarbeitung konzentrieren sich die Täter auf die Staaten, in denen der Umgang mit diesen Stoffen nicht den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Von dort aus erfolgt der Verkauf an die Kunden.

Drogenproduzenten reagieren sofort auf angepasste Gesetze

Drogenproduzenten bringen ständig neue Substanzen auf den Markt

© VRD/stock.adobe.com

Die Aufgabe des BKA besteht auch darin, den Markt zu beobachten und wenn neue chemische Substanzen auftauchen, anzuregen, sie unter das Betäubungsmittelgesetz zu stellen. „Das haben wir jetzt mit einigen Substanzen gemacht“, erklärt Marion Gradowski, „aber die Täter reagieren sehr schnell, indem sie immer wieder neue Substanzen mit leichten Abwandlungen auf den Markt werfen. Das hat zur Folge, dass diese Substanzen wieder nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.“ Die Situation im europäischen Ausland ist ähnlich. Die Täter verfolgen die Gesetzeslage sehr genau und wählen für die Vermarktung ihrer Produkte die Länder, in denen sich die Strafandrohung im Rahmen hält. Sie wechseln auch die Produktionsstandorte, wenn ein Land eine Strafbarkeitsbestimmung eingeführt hat.

Künftig in der EU gemeinsam gegen „Legal Highs“

Wie bei anderen Drogen existiert auch bei diesem Thema ein intensiver Austausch zwischen dem BKA und den Polizeidienststellen nationaler und internationaler Behörden, wie etwa Europol. So will man den schnellen Austausch von Informationen gewährleisten. Das BKA kann so nationale Trends erkennen und die zuständigen Ministerien bei der Unterstellung neuer psychoaktiver Wirkstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz beraten. Die Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz führt dazu, dass auch für diese neuen Substanzen, die in ihrer Wirkung mit bekannten Betäubungsmitteln vergleichbar sind, die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes gelten. Bis es soweit ist, vergeht jedoch oft viel Zeit, in denen lediglich das schwächere Arzneimittelgesetz zur Anwendung kommen kann. „Dieser ganze Prozess dauert zurzeit noch recht lange“, berichtet die Kriminaldirektorin: „Für uns als Polizei wäre es begrüßenswert, wenn dies beschleunigt würde.“ Ein weiteres Problem ist und bleibt das uneinheitliche Vorgehen in der EU, da jedes Land seine Drogenpolitik anders auslegt und somit andere Gesetze gelten. Es gibt jedoch Treffen mit den Experten der einzelnen Länder, die sich bemühen, zu einem einheitlichen Standard zu kommen. „Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Rat der EU haben sich die Bekämpfung der neuen synthetischen Substanzen auf die Fahne geschrieben, so dass auch in den nächsten Jahren mit Sicherheit weitere Maßnahmen ergriffen werden“, so Marion Gradowski.

KF/WL (Stand: 11.4.2023)

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