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Zerstörung und Graffiti

Beschmierte Hauswände, demolierte Briefkästen, eingeschlagene Scheiben: Unter Vandalismus versteht man die mutwillige Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache. Zum Teil tritt Vandalismus auch in Zusammenhang mit einem Einbruch auf. Was sind sinnvolle präventive Maßnahmen, um sich davor zu schützen und wie sollte man sich verhalten, wenn sich Vandalismus nicht verhindern lässt?

Was tun bei Vandalismusschäden?

Illegale Graffiti sind eine der häufigsten Formen von Vandalismus

© Thomas Pajot/stock.adobe.com

 

Beschmierte Hauswände, demolierte Briefkästen, eingeschlagene Scheiben: Unter Vandalismus versteht man die mutwillige Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache. Zum Teil tritt Vandalismus auch in Zusammenhang mit einem Einbruch auf. Was sind sinnvolle präventive Maßnahmen, um sich davor zu schützen und wie sollte man sich verhalten, wenn sich Vandalismus nicht verhindern lässt?

Schäden an Haus und Auto

Wird auf einem Grundstück beziehungsweise im Haus oder der Wohnung mutwillig etwas zerstört oder das Auto beschädigt, sollte man umgehend die Polizei verständigen. Je schneller die Beamtinnen und Beamten informiert sind, desto höher ist die Chance, dass die Täter gefasst werden können. In so einem Fall gilt: Den Schaden dokumentieren und zusätzlich zur Polizei auch den zuständigen Versicherer benachrichtigen. Schäden am Haus sind häufig über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wird hingegen ein Auto beschädigt, hat man besser eine Vollkasko-Versicherung. Denn diese kommt meist für Schäden durch mutwillige Zerstörung auf, etwa für abgebrochene Teile. Hat man lediglich eine Teilkasko-Versicherung, übernimmt der Versicherer in der Regel nur die Kosten für Brandschäden oder Glasbruch.

Sonderfall: Farbattacke

Illegale Graffiti gelten ebenfalls als Vandalismus, weshalb man auch in diesem Fall immer Anzeige bei der Polizei erstatten sollte. Ein weiterer wichtiger Tipp: Die Schmierereien so schnell wie möglich entfernen, sobald der Schaden durch Fotos dokumentiert wurde. Stellen die Täter fest, dass ihre „Kunstwerke“ kurze Zeit später wieder verschwunden sind, verlieren sie das Interesse, die Hauswand künftig erneut als Leinwand zu missbrauchen. Zudem lässt sich die Farbe leichter entfernen, wenn sie noch nicht ausgehärtet ist. Für den Fall, dass sich Sprayer an der Hauswand zu schaffen machen, bieten einige Versicherer eine Graffiti-Zusatzversicherung an, die für die Entfernung der Schmierereien aufkommt.

Präventiver Schutz

Videokameras, Alarmanlagen und eine sanfte dauerhafte Beleuchtung sind zwar kein Allheilmittel gegen Vandalismus, doch die Maßnahmen tragen dazu bei, Randalierer und Einbrecher abzuschrecken. Wer verhindern möchte, dass seine Hauswand mit Graffiti beschmiert wird, kann einen Schutzlack beziehungsweise eine Fassadenbeschichtung anbringen. Dadurch kann sich die Farbe nicht festsetzen. Eine großflächige Begrünung, Zäune oder hohe Hecken schützen zusätzlich vor den Schmierereien, wenn sich Lage und Größe des Grundstücks dafür eignen bzw. die Bausubstanz durch eine Bepflanzung nicht beschädigt wird. Eine weitere Möglichkeit sind Auftragsgraffiti. Dadurch kommt man den Tätern zuvor: Die Fassadengestaltungen werden in den meisten Fällen von anderen Sprayern respektiert und nicht mehr übermalt.

Nach einem Einbruch

Manche Einbrecher haben es nicht nur auf Geld und Wertgegenstände abgesehen, sondern sie zerstören auch mutwillig Möbel, beschmieren Wände mit Farbe oder hinterlassen völlige Verwüstung und Chaos. Wer einen Einbruch bemerkt, sollte sofort die Polizei verständigen und nichts berühren, aufräumen oder reinigen. Denn dadurch verwischt man meist wichtige Spuren, die Hinweise auf den Täter geben können. Hat die Polizei das Haus oder die Wohnung nach der Spurensicherung wieder freigegeben, sollte man wie folgt vorgehen:

  • Schäden fotografieren (Übersicht, Details)
  • Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten, falls das nicht schon vor Ort erfolgt ist
  • Den Fall bei der Versicherung melden (i. d. R. Hausratversicherung)
  • Fotos und Wertgegenstandsliste der Polizei und der Versicherung übergeben
  • Anzeige bei der Polizei an die Versicherung weiterleiten

MW (26.10.2018)

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